Bei der Beantragung des Gründungszuschuss und bei der Gründung Deines Unternehmens kannst Du einige Fehler machen, bei denen Du ganz schön Lehrgeld zahlen kannst – im schlimmsten Fall wird sogar Dein Antrag auf Gründungszuschuss direkt abgelehnt.
Da der Gründungszuschuss bekanntermaßen eine Ermessensleistung (=„Kann“-Leistung) ist, ist es daher umso wichtiger, dass Du die „vermeidbaren Fehler“ kennst und diese auch wirklich vermeidest. Nachfolgend gehen wir auf die 10 häufigsten Fehler ein, die Gründer bei der Beantragung des Gründungszuschusses machen:
Fehler 1: Voraussetzungen nicht erfüllen
Du solltest alle Voraussetzungen erfüllen, um den Gründungszuschuss beantragen zu können und letztlich auch bewilligt zu bekommen. Diese sind nachfolgend kurz zusammengefasst:
Arbeitslosigkeit + erfolglose Stellenvermittlung. Gefördert werden können nur Empfänger von ALG1, die noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tage zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung haben und sich nicht in einer Sperrzeit (z.B. wegen Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses) befinden. Da bei der Arbeitsagentur die Vermittlung des Arbeitslosen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Vorrang hat, muss der Arbeitslose zudem seine schwierige Arbeitsmarktsituation, beispielsweise anhand von (ca. 20+) erfolglosen Bewerbungsversuchen, die zu keiner Anstellung geführt haben, belegen. Alternativ sollten sehr gute Gründe angeführt werden, warum man mit seiner Qualifikation nicht in eine Festanstellung möchte (z.B. keine verfügbaren Stellen für seine Qualifikationen im Umkreis [/ ländlichen Umfeld]; produktiveres Arbeiten im Home Office als [alleinerziehende] Mutter).
Geplante, tragfähige Existenzgründung. Der Gründungsinteressierte muss die Intention sowie den Willen haben, seine Selbstständigkeit hauptberuflich (d.h. mind. 15h/Woche) auszuüben, um nachhaltig seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Dazu muss auch ein tragfähiges Geschäftskonzept vorgelegt werden, das von einer fachkundigen Stelle positiv begutachtet werden muss.
Persönliche und fachliche Kompetenzen. Der Gründungsinteressierte muss die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Umsetzung seiner Geschäftsidee besitzen, d.h. die notwendigen Qualifikationen (z.B. Meisterbrief), Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. kaufmännisches Wissen) zur Ausübung der geplanten selbstständigen Tätigkeit müssen der BA nachgewiesen werden. Bestehen begründete Zweifel oder Defizite, sollte der Gründungsinteressierte entsprechende (freiwillige oder durch die BA auferlegte) Seminare besuchen.
Alters- und Förderbeschränkungen. Der Gründungsinteressierte sollte das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, da ansonsten die Förderung durch den Gründungszuschuss nicht bewilligt bzw. enden würde. Zudem dürfen die Voraussetzungen für die Regelaltersrente nicht erfüllt sein und die letzte Gründungszuschuss-Förderung muss mehr als 24 Monate zurückliegen.
Fehler 2: Nicht kooperativ sein
Du solltest Dich mit Deiner Vermittlungskraft gut stellen und Dich kooperativ zeigen, sprich Du solltest am Anfang der Arbeitslosigkeit Bewerbungen schreiben und Dich versuchen, vermitteln zu lassen, da es stets einen Vermittlungsvorrang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gibt. Erst bei mehreren erfolglosen Bewerbungen kannst Du Deiner Vermittlungskraft Deine Gründungsabsicht mitteilen. Diese wird Dir – insofern Du als „schwer vermittelbar“ gilst – dann wohlwollender die Antragsformulare für den Gründungszuschuss aushändigen.
Fehler 3: Falsches Timing
Das Timing beim Antrag auf Gründungszuschuss ist entscheidend! Wenn Du dort einen Fehler machst, wird Dein Antrag direkt abgelehnt. Nachfolgend zeigen wir Dir die drei wichtigsten Bedingungen:
Unternehmensgründung NACH der Antragstellung: Die Unternehmensgründung (im Vollerwerb, d.h. mehr als 15 Wochenstunden) darf niemals vor dem sog. „Tag der Antragstellung“ (= Antragsformulare abholen) erfolgen. Da Du ansonsten keinen Anspruch mehr auf ALG1 hast und Du mit dem Attribut „fehlende Verfügbarkeit“ geführt wirst.
150-Tage-Frist: Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit (=„Tag der Gründung“) muss Du noch mindestens 150 Tage ALG1-Restanspruch haben.
Ausreichend Zeit für den Businessplan: Zwischen der Antragstellung (=Abholung der Antragsformulare) und dem Einreichen der Antragsformulare (i.d.R. vor der 150-Tage-Frist) solltest Du genügend Zeit für die Erstellung Deines Businessplans einplanen.
Fehler 4: Falsche Beantwortung der Fragen 2.1-2.4 im Antrag
Vor allem die Fragen 2.1-2.4 auf Seite 1 des Antrags (BA GZ 1) birgen eine große Gefahr der direkten Ablehnung. Diese solltest Du wie folgt beantworten:
- Frage 2.1 (nein): Du solltest nicht abhängig von nur einem Arbeitgeber sein, das äußert sich insbesondere dadurch, dass Du nicht durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisung eingebunden bist.
- Frage 2.2 (nein): Du solltest nicht in die Organisation eines Auftraggebers eingebunden sein.
- Frage 2.3 (ja): Du trägst das volle unternehmerische Risiko.
- Frage 2.4 (ja): Du verfügst über einen eigenen Marktauftritt, wie beispielsweise ein lokales Geschäft oder eine Webseite.
Diese Voraussetzungen kannst Du auch nochmal auf dem beiliegenden Hinweisblatt des Antrags (BA GZ 3) nachlesen.
Fehler 5: Schlechte „Begründung der Förderung“ (Anlage)
Ein anderer wichtiger Bereich des Antrags ist die Anlage „Begründung der Förderung“ (BA GZ 6). Diese dient der Arbeitsagentur u.a. zur Feststellung, weshalb der Gründungszuschuss benötigt wird. Daher sollte die Begründung verständlich und nachvollziehbar formuliert werden und insbesondere die folgenden vier Aspekte abdecken:
- Schwere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt oder schwierige (ggf. lokale) Arbeitsmarktsituation
- Selbständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit
- um die Arbeitslosigkeit zu beenden und seinen Lebensunterhalt sichern zu können
- weil man dafür „brennt“ (bzw. gewillt ist, die „Extra-Meile“ zu gehen) und sich seinen Traum erfüllt
- Nachweisbare Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit (fachlich + unternehmerisch)
- Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens mit Verweis auf den beiliegenden Businessplan:
- Gründungszuschuss zur sozialen Sicherung und Lebensunterhaltssicherung nötig (vgl. Break-even-Point)
- trotz Ersparnisse, anderweitiges Kapital (z.B. kostenfreies Darlehen von den Eltern), etc. nötig
Wie Du siehst, gibt es so einige Dinge, die Du beim Ausfüllen des Antrags beachten und entsprechend formulieren solltest – daher lass Dich unterstützen! Mit dem STARTER-Paket kannst Du Dir vorformulierte Texte und Deine personalisierte Ausfüllschablone erstellen lassen, die Dich bei dem Ausfüllen des kompletten Antrags unterstützt und auf (ausgelegte) Fallstricke hinweist.
Fehler 6: Falsche Rechtsform wählen
Die falsche Rechtsform zu wählen, kann Dich unter Umständen teuer zu stehen kommen. Hier solltest Du vor der Unternehmensgründung genau abschätzen, welche Umsätze Du erwirtschaften wirst (z.B. ob die Kleinunternehmerregelung für Dich in Frage kommt) und ob Deine Haftung unbedingt beschränkt sein muss (und Du damit den höheren Buchhaltungsaufwand in Kauf nimmst). Wähle daher die für Dich geeignete Rechtsform mit Bedacht!
Fehler 7: Schlecht formulierter oder unvollständiger Businessplan
Ein schlecht formulierter oder unvollständiger Businessplan mit fehlenden Unterlagen führt auch zur direkten Ablehnung. Die Gründe dafür können vielfältig sein, z.B. durch zu knapp bemessene Zeit für die Erstellung des Businessplans oder durch nicht ausreichende Schreibfähigkeiten des Gründers.
Lass Dich in solchen Fällen unbedingt unterstützen: Mit unserem KOMPLETTSERVICE-Paket übernimmt ein erfahrener Texter die Erstellung Deines kompletten Businessplans.
Fehler 8: Nicht tragfähige Geschäftsidee bzw. fehlerhafter Finanzplan
Ein anderer häufiger Fehler ist ein fehlerhafter Finanzplan in beide Richtungen: Entweder ist Deine Geschäftsidee nicht tragfähig, d.h. Du machst zu wenige Umsätze, um davon leben zu können, oder Deine Umsätze sind in der Anlaufphase so hoch, dass die Frage aufkommt, warum der Gründer die Förderung durch den Gründungszuschuss überhaupt braucht. Falsche Kalkulationen im Finanzplan führen natürlich auch zur direkten Ablehnung des Antrags (insofern diese auffallen). Diese genannten Fehler solltest Du mit einem ausgereiften Finanzplan vermeiden.
Fehler 9: Kein Geschäftskonto
Du solltest unbedingt bevor Du den Antrag auf Gründungszuschuss abgibst (bei Frage 6 auf BA GZ 1 direkt angeben) und vor Deiner Unternehmensgründung ein Geschäftskonto aus mehreren Gründen eröffnen:
Alle Transaktionen laufen über ein Konto (klare Trennung). Dies schafft mehr Transparenz und erleichtert Dir der Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt nachzukommen. Zudem erhältst Du die Anonymität Deiner privaten finanziellen Verhältnisse bei einer Betriebsprüfung.
Zwar kann ein privates Girokonto verwendet werden, allerdings schließen die AGBs der meisten bzw. von fast allen Anbietern die kommerzielle Nutzung aus. Vor allem bei hohen Kontobewegungen gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern – ab einer bestimmten Anzahl an Überweisungen im Monat gilt man zudem automatisch als „gewerblich“, sodass man sein Privatkonto sowieso nicht mehr verwenden kann.
Für gewisse Rechtsformen (z.B. GmbH, UG) ist ein dediziertes Geschäftskonto verpflichtend.
Fehler 10: Zu lange in der GKV bleiben
Sobald Du erste regelmäßige Umsätze erzielst und abschätzen kannst, dass Dein Geschäftskonzept funktioniert, solltest Du von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) in die PKV (private Krankenversicherung) wechseln, da die Beiträge dort einkommensunabhängig sind. Entgegen der landläufigen Meinung gibt es sogar PKVs, die günstige Beiträge bei i.d.R. besseren Konditionen als die gängigen GKVs anbieten. Für Selbstständige mit regelmäßigen Einkommen führt daran kein Weg vorbei!