Gründungszuschuss
Mühelose Bewilligung durch einfaches aber effektives Outsourcen
Lass uns den „Papierkram” übernehmen und arbeite währenddessen weiter an Deinem Business oder bilde Dich mit unseren Coaches und Online-Kursen weiter.
Diese und viele weitere Kunden haben bereits Ihren Traum mit uns verwirklicht:
Steigere auch Du Deine Erfolgschancen* auf den Gründungszuschuss mit unseren professionellen Angeboten.
*Keine 100%-Erfolgsgarantie, da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit ist.
Dein Zeitaufwand ist minimal
Lass uns den lästigen „Papierkram“ übernehmen. So kannst Du weiter an Deinem Business arbeiten.
Schnellere und bessere Ergebnisse
Erhalte mit uns die Resultate, die Du ohne langjährige Schreiberfahrung nur mühsam und quälend erreichst.
Festpreise weit unter Marktniveau
Unser Anspruch: Der beste Service für Dich zu den besten Preisen. Keine versteckten Kosten – und das Beste: es ist von der Steuer absetzbar oder kostenlos per AVGS-Gutschein.
Hohe Zufriedenheit unserer Kunden
Verwirkliche jetzt Deinen Traum von der Selbständigkeit, wie viele vor Dir: Dabei kann schon der ausformulierte Businessplan oder eine persönliche 1:1-Betreuung die halbe Miete sein.
Die etwas andere Art der Unterstützung gibt es nur hier
Aus unserer Erfahrung heraus haben wir für jeden Gründertyp ein passendes Paket geschnürt.
eBook: „Der Leitfaden zum Erfolg“
Dieses Buch vermittelt Dir nicht nur Faktenwissen sowie Tipps & Tricks rund um den Gründungszuschuss, sondern zielt auch auf Deine persönliche Entwicklung als Gründer ab. Arbeite intensiv mit dem Buch und Du wirst (a) Dich mit ziemlicher Sicherheit als starke und produktive Gründerpersönlichkeit wiederfinden und (b) Deinem Traum von einem erfolgreichen Unternehmer ein großes Stück näher kommen.
Interaktive Roadmap
Erstelle interaktiv Deinen individuellen Zeitplan, sodass Du keine (mehr) Frist verpasst. Mit unser interaktiven Roadmap, die im Browser läuft und unterschiedliche Gründersituationen abdecken kann, ist das im Handumdrehen möglich.
Alle erforderlichen Vorlagen
Mache es einfach selbst, wenn Du ausreichende Schreib- und Geschäftserfahrung hast. Mit unseren Vorlagen (Businessplan, interaktiver Finanzplan, Lebenslauf / CV), die speziell auf den Gründungszuschuss zugeschnitten sind, ist das kein Problem.
Alle Vorlagen / Templates werden regelmäßig aktualisiert und sind komplett editierbar (.docx- bzw. .xlsx-Format; Microsoft Office wird für die korrekte Darstellung empfohlen).
Businessplan: Die Businessplan-Vorlage gibt Dir die Struktur inkl. hilfreicher Leitfragen vor, mit denen Du Deine Geschäftsidee zu Papier bringen kannst. Die Vorlage enthält kein individuelles Cover-Design.
Interaktiver Finanzplan*: Der Finanzplan beinhaltet die nachfolgenden „Standard“-Kalkulationen inkl. vordefinierten Funktionen, die für den Gründungszuschuss i.d.R. erforderlich sind.
- Erforderlicher Unternehmerlohn
- Kapitalbedarfsplan
- Finanzierungsplan (einfach)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre, jährlich)
CV: Der Lebenslauf ist schlicht gehalten und kann dem Businessplan so optimalerweise beigefügt werden.
* Achtung: Nicht abgedeckt sind umfangreichere Finanzpläne (z.B. monatsweiser Liquiditätsplan), die von manchen fachkundigen Stellen angefordert werden können und die i.d.R. erst für umfangreichere Businesspläne benötigt werden.
Ausfüllschablone für den Antrag
Wir lassen Dich nicht alleine: Sogar beim Ausfüllen des Antrags unterstützen wir Dich mit unserer Ausfüllhilfe, in der wir Dir die entsprechenden Felder des Antragserklären und auf typische Fallstricke hinweisen. Versionen BA GZ 01 - 04/2012 und BA GZ 02 - 09/2023 werden unterstützt.
Individueller Businessplan
Lass uns übernehmen: Ein professioneller Texter bringt für Dich Deine Geschäftsidee auf Papier und erstellt ein individuelles Cover-Design.
Dein Aufwand ist dabei minimal: Du musst uns lediglich Deine Geschäftsidee und Deine Zahlen im Bestellprozess vermitteln.
Persönliche 1:1-Betreuung Bald verfügbar AVGS
Ein professioneller, AZAV-zertifizierter Berater / Coach (m/w) wird Dich mit seiner Erfahrung, Expertise und Empathie sowohl bei Deiner Antagstellung als auch bei Gründungsfragen persönlich vor Ort und/oder online begleiten.
Online-Kurs für Neugründer Bald verfügbar
Dieser 360°-Crash-Kurs zeigt Dir alles was Du wissen, um in der Anlaufphase schnell einen entsprechenden Cashflow zu generieren und zeitgleich allen lästigen aber zwingend erforderlichen „Bürokratie-Kram“ im Blick zu behalten.
Die meisten Lektionen behandeln Themengebiete, die unabhängig der Rechtsform anwendbar sind. Lediglich bei der Buchhaltung fokussieren wir uns auf Einzelunternehmen und Freiberufler. Für Rechtsformen (z.B. UG, GmbH), die bilanzieren müssen, empfehlen wir immer einen Steuerberater.
- Versicherungen: Welche sind sinnvoll?
- Marktauftritt: Website, Social Media & Co.
- Testimonials & Preisstrategien
- Marketing (Teil 1 - Theorie): SEO, SEA, SMM & Co.
- Marketing (Teil 2 - Praxis): Bezahlte Werbung schalten
- Sales: Kunden gewinnen
- Fulfillment (Teil 1): Produktivitätstechniken (Gründer)
- Fulfillment (Teil 2): Automatisierung (digitale Produkte)
- Buchhaltung (Teil 1): Rechnungen schreiben
- Buchhaltung (Teil 2): Softwarevergleich (LexOffice vs. sevDesk vs. BuchhaltungsButler)
- Buchhaltung (Teil 3): Jahresabschluss (EÜR) + Ust.-Voranmeldung + Steuererklärungen
- Erste Mitarbeiter: Skalieren mit Freelancern
Wert: 399,90 €
Finde die passende Unterstützung für Dich
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Info
Ideal für interessierte Gründer, die sich erst ausgiebig informieren wollen.
Jetzt bestellen- eBook (198 Seiten)
- Interaktive Roadmap
Starter
Ideal für motivierte Gründer, die den Businessplan selbst umsetzen wollen.
Jetzt bestellen- Alles aus dem Info-Paket
- Alle erforderlichen Vorlagen (Businessplan, interaktiver Finanzplan, Lebenslauf)
- Ausfüllschablone für den Antrag
Komplettservice
Ideal für fortgeschrittene Gründer, die die Arbeit komplett delegieren wollen.
Jetzt bestellen- Alles aus dem Starter-Paket
- Abgabefertiger Businessplan
Ein professioneller Texter (m/w) formuliert Deine Geschäftsidee aus und erstellt für Dich einen entsprechenden Businessplan, der genau auf den Gründungszuschuss zugeschnitten ist.
AVGS Gründer-Paket
Ideal für ambitionierte Neugründer, die sich beraten + coachen lassen, den „Papierkram” komplett delegieren und sich auf die Gründung vorbereiten wollen.
- Alles aus dem Komplettservice-Paket
- 1:1 Betreuung (Beratung + Coaching)
Ein professioneller Berater und Coach (m/w), der durch einen offiziellen Bildungsträger zwecks Qualitätssicherung zugelassen und zertifiziert ist, wird Dich persönlich und vollumfänglich bei Deinem Gründungsvorhaben (lokal vor Ort und/oder remote) unterstützen. - Online-Kurs für Neugründer
Mit unserem Online-Kurs von mein-gruendungszuschuss.de lernst Du alles, was Du zum Start in Deine Selbstständigkeit wissen musst, um schnell nach der 6-monatigen Anlaufphase von Deinem Business leben zu können.
Info | Starter | Komplettservice | AVGS Gründer | |
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eBook (198 Seiten) | ||||
Interaktive Roadmap | ||||
Vorlagen | Businessplan, Finanzplan, CV | Businessplan, Finanzplan, CV | Businessplan, Finanzplan, CV | |
Ausfüllschablone | ||||
Online-Kurs (8 Std.) | (+149,90 €) | (+99,90 €) | (+99,90 €) | |
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Rückfragen | ||||
Plausibilitätsprüfung | ||||
Verbesserungsvorschläge | ||||
Individuelles Cover-Design | ||||
Zertifizierter Berater (m/w) | ||||
Persönliche 1:1 Betreuung | ||||
Eigenaufwand | ||||
Antragstellung (geschätzt) | 60-100 Std. | 40-80 Std. | 2-5 Std. | 2-3 Std. |
Beratung/Coaching (optional) | - | - | - | 5-10x Sessions à 1 Std. |
E-Learning (optional) | - | - | - | 8 Std. Videomaterial |
Bestellabwicklung | ||||
Lieferzeit | Sofort (Direkt-Download) | Sofort (Direkt-Download) | ca. 7-10 Werktage (je nach Auftragslage) | ca. 2-4 Wochen (inkl. Coachings + Kurs) |
Express-Option (optional) | - | - | < 72h garantiert (+100 €) | Priorisierte Behandlung in dringenden Fällen |
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* Nur in Verbindung mit einem AVGS-Gutschein, den Du bei Deiner Agentur für Arbeit beantragen kannst. |
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Wir setzen komplett auf PayPal als umfassender Zahlungsanbieter, um Dir die beliebtesten Zahlungsmethoden im Internet mit einer erhöhten Sicherheit anbieten zu können.
Einfaches Bezahlen
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Käuferschutz
Garantiert kein Risiko mit dem PayPal-Käuferschutz. Es gelten die Käuferschutzbedingungen.
Noch Fragen?
Lass uns hier Deine Fragen rund um den Gründungszuschuss und unsere Angebote klären.
Der Gründungszuschuss (auch Existenzgründungszuschuss oder Gründerzuschuss genannt) ist eine staatliche Förderung von der Bundesagentur für Arbeit (ugs. Arbeitsamt) für gründungswillige Empfänger von ALG 1. Laut SGB III § 93 Gründungszuschuss soll der Gründer durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (hauptberuflich im Vollerwerb) mit Hilfe vom Gründungszuschuss seine Arbeitslosigkeit beenden. Die Förderung durch den Gründungszuschuss dient dabei der Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der Existenzgründung und am Anfang der Selbstständigkeit.
Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monaten und ist in zwei Phasen aufgeteilt:
Phase 1, die Grundförderung (6 Monate): Das Arbeitsamt gewährt dem Gründer einen Zuschuss in Höhe seines individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes plus eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge).
Phase 2, die Aufbauförderung (9 Monate): Das Arbeitsamt gewährt dem Gründer in dieser Phase lediglich noch die Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. In dieser Phase sollte der Gründer bereits von seiner selbstständigen Tätigkeit bzw. Selbstständigkeit leben können.
Beide Phasen müssen separat beantragt werden. Für die erste Phase muss der Gründer neben dem Antrag auf Gründungszuschuss noch einige Unterlagen einreichen. Für die zweite Phase reichen dabei als Unterlagen ein formloser Verlängerungsantrag (eine DIN-A4-Seite), den Du spätestens 4-6 Wochen vor Ablauf der ersten Phase stellen und darin Deine intensive Geschäftstätigkeit bzw. hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten (der Selbstständigkeit) nachweisen solltest.
Generell ist die Förderung durch den Gründungszuschuss steuerfrei. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden (auch nicht bei einem Misserfolg der Selbstständigkeit) und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Nur unter gewissen Voraussetzungen kann die Bundesagentur für Arbeit bzw. die örtlich zuständige Arbeitsagentur Dich bei Deiner Selbstständigkeit finanziell mit dem Gründungszuschuss unterstützen. Auch wenn Du die nachfolgenden Voraussetzungen alle erfüllst, besteht dennoch kein rechtlicher Anspruch auf Gründungszuschuss (Ermessensleistung):
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1, kein ALG II): Der Gründer hat noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 (sog. 150 Tage-Frist).
- Erfolglose Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis: Der Gründer gilt als „schwer vermittelbar“ nach zahlreichen erfolglosen Vermittlungsversuchen (Vermittlungsvorrang).
- Die selbstständige Tätigkeit erfolgt hauptberuflich (mind. 15 Stunden pro Woche).
- Die letzte selbstständige Tätigkeit mit Förderung durch einen Gründungszuschuss muss länger als 24 Monate her sein.
Gründungswillige Empfänger von ALG 2 (Arbeitslosengeld II) können das Gegenstück zum Gründungszuschuss, nämlich das Einstiegsgeld, vom Arbeitsamt beantragen.
Neben dem eigentlichen Antrag auf Gründungszuschuss (inkl. aller erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Businessplan, Finanzplan, Qualifikationsnachweise) musst Du gegenüber Deinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur Deine persönliche sowie fachliche Eignung für die Aufnahme Deiner selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bestehen berechtigte Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten des Gründers, kann die Teilnahme an Existenzgründerseminaren zwecks Weiterbildung und Eignungsfeststellung verlangt werden. Dem Antrag auf Gründungszuschuss musst Du zudem eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle – wie beispielsweise der Industrie und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) – beilegen. Die fachkundige Stellungnahme (auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt) bestätigt die Tragfähigkeit Deines Gründungsvorhabens.
Nur bei vollständigen Unterlagen und positiver Tragfähigkeitsbescheinigung von der fachkundigen Stelle steht der Bewilligung der Förderung „eigentlich“ so gut wie nichts mehr im Wege. Da der Gründungszuschuss jedoch eine Ermessensleistung ist, prüft das Arbeitsamt akribisch, ob die Förderung bewilligt wird (Bewilligungsbescheid kommt circa 2-3 Wochen nach dem Einreichen des Antrags).
Der Gründer sollte sich daher sehr gut vorbereiten und sich unterstützen lassen: Wir bieten Dir mit unseren einzigartigen, auf Dich zugeschnittenen Angeboten eine umfangreiche Unterstützung an, damit Du den Gründungszuschuss schnell und einfach beantragen kannst.
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung vom Arbeitsamt, um aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu starten. Dabei ist der Gründungszuschuss als Gründungsfinanzierung steuerfrei und muss – auch im Falle eines Misserfolgs – nicht zurückgezahlt werden.
Da die Gründungszuschuss-Förderung eine Ermessensleistung ist, entscheidet der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur über die Bewilligung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Gründungszuschuss. Daher sollte sich der Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen lassen: Wenn der Gründer den Businessplan selbst erstellen möchte, sollte er zumindest auf vielfach bewährte Vorlagen / Templates setzen und die i.d.R. kostenfreie Beratung der IHK in Anspruch nehmen. Der Königsweg – vor allem beim Gründungszuschuss – ist jedoch, wenn Gründer sich den Businessplan erstellen lassen wollen, da sie dadurch ihre Erfolgschancen erhöhen und ökonomisch besser fahren.
Warum sollte ich mir lieber den Businessplan erstellen lassen?Abschließend geben wir Dir hier einen Überblick über die wichtigsten Themengebiete rund um den Gründungszuschuss.
In drei einfachen Schritten: (1) Gründerpersönlichkeit werden, (2) Dienste von mein-gruendungszuschuss.de (z.B. alle erforderlichen Vorlagen / Templates, vollständige Erstellung des Businessplans) in Anspruch nehmen, (3) Antrag auf Gründungszuschuss bei der zuständigen Arbeitsagentur (Arbeitsamt) einreichen.
Den Gründungszuschuss musst Du bei der Agentur für Arbeit (auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) persönlich beantragen. Allerdings gibt es – neben den Voraussetzungen, die ein Gründer erfüllen muss – bei dem Antrag auf Gründungszuschuss einige Punkte zu beachten. Diese kannst Du in unserem Gründungszuschuss-Blog nachlesen.
Der Antrag auf Gründungszuschuss inkl. aller erforderlichen Unterlagen muss innerhalb der 150 Tage-Frist abgegeben werden, sprich der Gründer muss noch einen ALG 1 Restanspruch von 150 Tagen haben.
In der ersten Phase (6 Monate) bekommst Du monatlich die Höhe Deines gewährten ALG 1 Betrags plus eine 300€-Pauschale. In der zweiten Phase (weitere 9 Monate) bekommst Du lediglich die 300€-Pauschale zur sozialen Absicherung.
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Gründerförderung vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur) für deutsche Staatsbürger, die ALG 1 beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen – und damit letztlich ihre Arbeitslosigkeit beenden. Insbesondere in der Gründungsphase dient der Gründungszuschuss dem Gründer zur Sicherung seines Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung (z.B. Kranken- und Pflegeversicherung).
Gründer können beim Arbeitsamt (Arbeitsagentur) den Gründungszuschuss beantragen. Dazu teilen Gründer dem Sachbearbeiter ihre Gründungsabsicht mit.
Den Antrag auf Gründungszuschuss bzw. das Antragsformular holst Du bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur (Arbeitsamt) ab. Das ist der sog. „Tag der Antragstellung“ (irreführender Begriff). Wichtig ist, dass Gründer zuerst das Antragsformular abholen, bevor sie die Selbstständigkeit anmelden oder die selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG 1) gibt es den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. Für ALG2-Empfänger (Arbeitslosengeld II) gibt es das Einstiegsgeld.
Alle deutschen Staatsbürger, die einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) von mindestens 150 Tagen (die sog. 150 Tage-Frist) haben, schwer vermittelbar sind, das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, die Voraussetzungen für die Regelaltersrente nicht erfüllen und deren letzte Gründungszuschuss-Förderung länger als 24 Monate zurückliegt, haben Anspruch auf Gründungszuschuss.
Egal, ob Gründer in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Hamburg oder Berlin den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur) beantragen möchten, die Voraussetzung sind immer gleich. Der Gründer muss seine persönliche und fachliche Eignung darlegen sowie ein tragfähiges Geschäftskonzept vorweisen, das durch eine fachkundige Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle wie der IHK oder HWK bestätigt wird (die sog. Tragfähigkeitsbescheinigung).
Ja. Die Altersgrenze liegt bei 65 Jahren für den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur). Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Voraussetzungen für die Regelaltersrente nicht erfüllt sind.
Alle Arbeitslose, die noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 / Arbeitslosengeld I haben (die sog. 150 Tage-Frist) und die mit ihrer Selbstständigkeit oder selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten, haben Anspruch auf Gründungszuschuss.
Den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit zu beantragen ist nicht möglich. Denn einer der Voraussetzungen, um den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu beantragen, ist die Arbeitslosigkeit, sprich Du musst Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) haben. Der Restanspruch auf ALG 1 muss mindestens 150 Tagen betragen (die sog. 150 Tage-Frist). Wenn Du Arbeitslosengeld II (ALG2) bekommst, kann für Dich das Einstiegsgeld vom Jobcenter (Arbeitsamt) für eine Existenzgründung interessant sein.
Nein. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG2) gibt es das Einstiegsgeld vom Jobcenter (Arbeitsamt), mit dem Gründer in die Selbstständigkeit bzw. eine Existenzgründung starten können.
Ja. Der Gründungszuschuss ist gem. § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Zudem unterliegt die Förderung durch den Gründungszuschuss – anders wie das Arbeitslosengeld I – nicht dem Progressionsvorbehalt: Nur der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit muss versteuert werden bzw. nur dieser ist in der Steuer zu berücksichtigen.
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (gemäß §3 Nr. 2 EStG), d.h. er ist nicht einkommensteuerpflichtig und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt der Einkommensteuer (§32b EStG). Ansonsten gelten alle Steuerpflichten für Selbstständige und Unternehmer.
Der Gründungszuschuss muss nur bei Falschangaben zurückgezahlt werden, sprich der Gründer macht keine wahrheitsgemäßen Angaben oder er nimmt eine andere selbstständige Tätigkeit auf. Ansonsten ist der Gründungszuschuss nicht erfolgsabhängig, d.h. der Gründungszuschuss muss in solchen Fällen nicht zurückgezahlt werden.
Nein. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn Deine Unternehmung scheitern sollte. Natürlich unter der Prämisse, dass Du keine Falschangaben gemacht hast.
Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, insofern Du wahrheitsgemäße Angaben bei der Arbeitsagentur (Arbeitsamt) und bei Deinem Antrag auf Gründungszuschuss gemacht hast. Bei Falschangaben sieht das allerdings anders aus, z.B. wenn Du ein anderes Unternehmen gegründet hast, als für den Antrag auf Gründungszuschuss bzw. für die Förderung vorgesehen war. Das bloße Scheitern der Unternehmung ist kein Grund, um den Gründungszuschuss zurückzahlen zu müssen, da der Gründungszuschuss nicht erfolgsabhängig ist, sondern Deinen Lebensunterhalt sichern und Deine soziale Absicherung gewährleisten soll.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung Deiner zuständigen Vermittlungskraft (Sachbearbeiter) vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur). Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.
Die Bearbeitungsdauer für den Antrag auf Gründungszuschuss hängt vom Einzelfall ab. Der Bewilligungsbescheid kommt erfahrungsgemäß nach ca. 2-3 Wochen und gilt lediglich für Phase 1. Für Phase 2 muss rechtzeitig ein entsprechender Verlängerungsantrag gestellt werden.
Nein. Allerdings kann i.d.R. die fachkundige Stellungnahme von der fachkundigen Stelle wie der IHK oder HWK kostenlos angefordert werden. Die IHK bietet sogar eine kostenfreie Beratung dazu an.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung bzw. eine fachkundige Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK), die die Tragfähigkeit des Geschäftsplans (Businessplan) bestätigt.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Förderung für Arbeitslose, der beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt. Der AVGS kann auch für eine kostenfreie Beratung bei uns verwendet werden. Die Bewilligung des AVGS-Gutscheins ist allerdings wie der Gründungszuschuss auch eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit.
mein-gruendungszuschuss.de unterstützt Dich mit einzigartigen Diensten in jeder Phase der Beantragung des Gründungszuschusses, z.B. mit einem eBook, einer Roadmap (Zeitplan), einer Ausfüllhilfe für den Antrag, allen erforderlichen Templates oder gleich mit der vollständigen Erstellung Deines Businessplans.
Nein. Es liegt weder eine Kooperation noch eine organisatorische Anbindung an die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur, Arbeitsamt) vor. Wir begleiten (sprich beraten und unterstützen) lediglich gründungswillige Arbeitslose mit unseren Produkten und Dienstleistungen bei der Erstellung ihres Businessplans. Der Gründungszuschuss muss nach wie vor im eigenen Namen bei der Bundesagentur für Arbeit (ugs. Arbeitsamt) beantragt werden.
Als Gründer solltest Du Dir über eine erfolgversprechende Geschäftsidee Gedanken machen und Deine „Zahlen“ im Griff haben. Wir empfehlen die oftmals kostenfreie Beratung bei einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK), um wertvolles Feedback einzuholen und Dein Geschäftskonzept weiter auszuarbeiten. Wir bzw. ein professioneller und erfahrener Texter übernehmen dann in unserem Komplettservice-Paket für Dich die Erstellung und Ausformulierung Deines Businessplans auf Basis Deines Geschäftskonzepts.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Dich zutriffst, kannst Du enorm von unseren Paketen bzw. Dienstleistungen profitieren:
- Du hast wenig bis keine (betriebswirtschaftliche) Erfahrung oder Know-how mit Business- und Finanzplänen.
- Du „quälst“ Dich mit der Erstellung eines Businessplans herum.
- Du hast wenig bis keine Schreiberfahrung oder Schreiben liegt Dir generell nicht.
- Du kennst die „ausgelegten” Fallstricke bei der Beantragung des Gründungszuschusses nicht.
- Du hast keine Zeit, einen Businessplan zu schreiben, oder Deine Opportunitätskosten sind zu hoch dafür.
- Du hast einen AVGS-Gutschein: Lass uns kostenlos übernehmen und delegiere den lästigen „Papierkram”.
- Höhere Erfolgschancen, z.B. mit einen professionellen und auf den Gründungszuschuss zugeschnittenen Businessplan
- Alle relevanten Informationen und Ausfüllschablonen aus einer Hand
- Minimaler Zeitaufwand für Dich und dadurch kaum Opportunitätskosten
- Du musst Dich nicht mit der Erstellung eines Businessplans herumquälen
- Du kannst Deinen Fokus auf Wichtigeres legen
- Kostenlos mit einem AVGS-Gutschein ODER i.d.R. steuerlich absetzbar als vorweggenomme Betriebsausgabe (bis zu 50% Sparpotenzial)
- Maximaler Erkenntnisgewinn durch zertifizierte Berater / Coaches (m/w) und unsere Online-Kurse
Damit wir Deinen Businessplan erstellen dürfen, musst Du mindestens das Komplettservice-Paket buchen—danach der Ablauf auf einen Blick:
- In unserem optimierten Online-Formular im Bestellprozess teilst Du uns alles mit, was wir wissen müssen.
- Ein professioneller Texter (m/w) erstellt daraufhin Deinen Businessplan inkl. Finanzplan und Lebenslauf.
- Bei unserer finalen Plausibilitätsprüfung kontrollieren wir die Tragfähigkeit und die Bewilligungschancen Deines Businessplan in Bezug (!) auf den Gründungszuschuss und führen evtl. notwendige Korrekturen durch bzw. unterbreiten Dir entsprechende Verbesserungsvorschläge.
- Du erhälst einen abgabefertigen Businessplan basierend auf Deinen Daten.
- Jetzt muss Du ihn nur noch bei einer fachkundigen Stelle und/oder der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Schaue Dir dazu am besten unser Erklärvideo an.
Hast Du einen AVGS-Gutschein?
Dann kannst Du zusätzlich eine persönliche 1:1-Betreuung durch unser Partnernetzwerk aus zertifizierten Beratern und Coaches (m/w) sowie unseren Online-Kurs für Neugründer in Anspruch nehmen. Dabei steht am Anfang ein kostenloses Erstgespräch. Stimmt der Berater einer Zusammenarbeit mit Dir zu, bekommst Du einen Gutscheincode, mit dem Du unsere Angebote von mein-gruendungszuschuss.de komplett kostenlos im AVGS-Gründer-Paket in Anspruch nehmen kannst.
„So viel, wie nötig! So wenig, wie möglich!“ lautet unsere Devise.
Da wir für Dich einen umfangreichen Businessplan, der komplett auf den Gründungszuschuss maßgeschneidert ist, brauchen wir allerdings einige Informationen über Dich als Gründer und über Deine Geschäftsidee.
Anstatt uns allerdings diese Informationen in stundenlangen und kostspieligen Meetings mitzuteilen, wobei oftmals aneinander vorbeigeredet oder aufgrund von Zeitmangel nicht alle Daten erhoben werden, haben wir diesen Prozess als einen der wenigen im Markt für Dich digitalisiert und optimiert. Schaue Dir dazu einfach das Bestellformular zu unserem Komplettservice-Paket an.
Die durchschnittliche (gemessene) Ausfüllzeit: Nur ca. 1,5 Stunden!
Die gute Nachricht ist: Du hast nur minimalen Aufwand und das ist aufgrund unserer optimierten digitalen Prozesse wesentlich weniger als bei vergleichbaren (hochwertigen) Angeboten und vor allem wenn Du es selbst machen würdest – und das ist genau der Grund, warum Du ja bei einer professionellen Beratungsagentur für den Gründungszuschuss bist.
Die schlechte Nachricht: Wir können Deinen Zeitaufwand nicht komplett eliminieren. Einen minimalen Zeitaufwand hast Du noch, um uns beispielsweise Deine Geschäftsidee mitzuteilen, die Koordination mit den Behörden (Behördengänge) und schließlich den Antrag in Deinem Namen auszufüllen und einzureichen.
Dein Zeitaufwand insgesamt: Nur 2-5 Stunden! (je nach Paket und Gründungsstand)
Wir sind eine komplett digitale Beratungsagentur für den Gründungszuschuss. Unsere kompletten Dienstleistungen sind digital und hochgradig optimiert, sodass wir Dir stets ein für Neugründer erschwingliches Preisniveau anbeiten können.
Nur in Verbindung mit einem AVGS-Gutschein , können wir Dir eine persönliche 1:1-Beratung bzw. -Betreuung anbieten. Diese kann dann wahlweise vor Ort in den Räumlichkeiten des Berates und/oder online per (Video-)Telefonat stattfinden.
Mit einem bewilligten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-Gutschein) den Du bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit beantragen kannst, entstehen für Dich keinerlei Kosten, d.h. unsere Dienstleistungen im AVGS-Gründer-Paket sind für Dich kostenlos.
mein-gruendungszschuss.de ist die Marke einer deutschen Beratungsagentur, die sich auf effektive Leistungen rund um den Gründungszuschuss spezialisert hat.
Doch unsere enorme Erfahrung ist nicht der Hauptgrund, wieso Du dich für unsere Angebote entscheiden solltest. Das Wichtigste ist nicht, wie vielen Gründern wir bereits geholfen haben, sondern welche Ergebnisse unsere Kunden erzielt haben: Die Bewilligung des Gründungszuschusses von der Bundesagentur für Arbeit mit minimalem Eigenaufwand und maximalem Erkenntnisgewinn für den Start in Deine Selbständigkeit.
Wie?
1. Wir übernehmen den lästigen „Papierkram” für Dich, indem ein professioneller Texter für den Businessplan inkl. Finanzplan erstellt. Du musst uns dabei lediglich Deine Geschäftsidee über unser optimiertes Online-Formular mitteilen und den ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss in Deinem Namen bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen.
2. Optional kann ein AZAV-zertifizierter Gründungsberater und Coach Dich auch persönlich bei dem Antrags- und Gründungsprozess begleiten. Zudem unterstützen Dich unsere praktischen Online-Kurse dabei, Dein Business zu starten, die typischen Anfängerfehler zu vermeiden und bereits in der 6-monatigen Anlaufphase einen entsprechenden Cashflow zu genieren.
„Perfekt, aber das kann ich mir als Neugründer oder ALG1-Empfänger doch eh nicht leisten!“
Falsch! Wir streben dabei stets nach einem erschwinglichen Preisniveau für Neugründer, welches wir erst durch unsere digitalen Prozesse, Partnerschaften mit verschiedenen kompetenten AVGS-Coaches und unseren – teils einzigartigen – Dienstleistungen bzw. Pakete erreichen konnten.
Und das Beste:
Wenn Du einen AVGS-Gutschein von Deiner Agentur für Arbeit bekommen hast, sind alle unsere Dienstleistungen für Dich sogar kostenlos! Falls nicht, kannst Du diese i.d.R. zumindest als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen und so bis zu 50% sparen!
Worauf wartest Du noch!